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03. September 2002

#23. Innovationspreis der deutschen Wirtschaft

Einsendeschluss ist der 20. September 2002.

Ohne Innovationen gibt es keine technische und volkswirtschaftliche Zukunft. Aufgrund der Rohstoffarmut und der Exportabhängigkeit Deutschlands sowie der zunehmenden Wettbewerbsverschärfung auf den Weltmärkten ist die deutsche Wirtschaft einem besonderen Innovationszwang ausgesetzt.

Dieser Zwang war für den Wirtschaftsclub Rhein-Main e.V. und seinen Präsidenten Dr. Ernst Gloede sowie die Mitglieder Hans-Dieter Golde, Dr. Wolfgang Spannagel und Ekkehard Wille im Jahr 1980 Anlass, den Innovationspreis der deutschen Wirtschaft ins Leben zu rufen. Seit 1983 wird der Preis gemeinsam mit der WirtschaftsWoche ausgeschrieben.

 

Unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für Wirtschaft prämieren die Partner jährlich die drei bedeutendsten Innovationen und zeichnen sie mit dem Innovationspreis der deutschen Wirtschaft aus.

Die Preise für den laufenden Wettbewerb werden am 18. Januar 2003 durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, im Rahmen der Gala-Night der deutschen Wirtschaft verliehen. Die Preisverleihung wird präsentiert von Dr. Lothar Späth, Vorsitzender des Vorstands der Jenoptik AG.

 

Ausgezeichnet wird je ein Bewerber aus den Kategorien Großunternehmen,

mittelständische Unternehmen, Start-up-Unternehmen, die nach dem 1. Januar 1997 gegründet wurden. Der Preis für die Großunternehmen wird von der Unisys Deutschland GmbH, Sulzbach/Ts gestiftet und präsentiert.

Der Preis für mittelständische Unternehmen wird vom Wirtschaftsclub Rhein-Main e.V., Frankfurt, gestiftet und präsentiert.

Der Preis für Start-up-Unternehmen wird von der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, gestiftet und präsentiert.

 

Die Bewerbungsunterlagen können auch beim Wirtschaftsclub Rhein-Main, Rathenauplatz 2-8, 60313 Frankfurt am Main (Telefon 069/280493, Fax 069/296743) oder bei der WirtschaftsWoche, Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf (Fax 0211/8872190),jeweils unter dem Stichwort

'Innovationspreis', abgerufen werden.

Bitte verwenden Sie die hier gebotene Einreichung über das Internet.

 

Einsendeschluss ist der 20. September 2002.

Auskünfte erteilt der Generalsekretär Ekkehard Wille Tel: 07741/ 64460

Im Interesse einer sorgfältigen Prüfung werden die Unterlagen jedoch möglichst frühzeitig erbeten. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland. Die vorgestellten Innovationen müssen überwiegend im Inland entwickelt worden sein.

Der Innovationspreis der deutschen Wirtschaft wird den Unternehmen verliehen, die die besten Innovationen vor kurzem auf den Markt gebracht oder vorgestellt haben.

Der Rechstweg ist ausgeschlossen.

 

weitere Informationen unter www.innovationspreis.com

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